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Was ist Umgangsboykott, besser bekannt als Umgangsverweigerung? Im Fall von Trennung und Scheidung ist der Leidtragende sowieso immer das Kind! Noch viel schlimmer wird es, wenn das Kind in die Querelen zwischen den Eltern hineingezogen, oder gar als Waffe benutzt wird! Erfahrungsgemäß haben zwar Mütter die "besseren Karten" bei "Vergabe" von Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber in einer modernen Welt verändert sich auch das zunehmend. Außerdem sind Frauen auch als Schwiegermütter und Großmütter bereits aktuell betroffen! Dementsprechend werden künftig auch zunehmend Mütter betroffen sein, wenn sie beispielsweise vorher einen Hausmann daheim hatten und selbst als Ernährerin berufstätig waren. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung seinen Wohnsitz hat, seinem Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil verwehrt, erschwert, oder darauf hinwirkt, daß es den Umgang "von sich aus" nicht mehr wahrnehmen möchte, dann sind das alles Maßnahmen, die unter dem Oberbegriff Umgangs- boykott laufen. Da ist das Kind plötzlich unvermittelt krank, wenn der Umgang ansteht, oder es kommt irgend etwas dazwischen. Es gibt aber noch raffiniertere Methoden! (M) ein aktueller Fall: Ich bin am 12.09.06 für 6 Monate nach mehreren Morddrohungen meiner Ex nach Paraguay zu meinen Eltern an deren Zweitwohnsitz gegangen. Auf Anraten meines Anwalts habe ich dies nicht publik machen wollen! Was ich nicht wußte: Meine Ex las mutmaßlich alle meine EMails mit, da sie sich widerrechtlich Zugang zu meinem EMail-Konto verschafft hatte. Zu meiner großen Überraschung wurde der Gerichtstermin denn auch 3x verlegt, weil stets die Anwältin meiner Ex nicht konnte. Schließlich fand der Gerichtstermin kurioserweise genau am 12.09.08 statt, dem Tag meiner Abreise! Ich staunte ebenfalls nicht schlecht, als es plötzlich im Gerichtssaal hieß, ich hätte meinen gesamten Hausrat verschifft und würde wohl für immer "abhauen" . Der Richter besichtigte meine Wohnung und ich wußte nicht, wie mir geschah. Das Ganze wurde mir schließlich negativ ausgelegt und Sorge- und Aufenthalts- bestimmungsrecht auf meine Ex übertragen und zu allem Überfluß noch eine Grenzsperre verhängt, mit dem - wenn auch sehr schwach sinnigen Argument - ich könne ja zurück kommen und dann meinen Sohn entführen. Ich kam am 20.03.07 aus Paraguay zurück. Das wußte kurioserweise der Richter, der noch zuvor am 09.11.06 folgen- schwer in Sachen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden hatte, wenige Wochen später offiziell!!! Sprich, "daß in absehbarer Zeit mit meiner Rückkehr zu rechnen sei!" Nach meiner Rückkehr bemühte ich das Jugendamt, doch meine Ex wünschte eine gerichtliche Klärung. (Kein Wunder, da sie bereits sehr "erfolgreich" war!) Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde wieder mehrfach verschoben! Wieder war meistens Verhinderung der Gegenanwältin der Grund. Am 26.09.07 fand endlich der Termin statt und es stand bereits fest, daß meine Ex zum 01.10.07, wie sie anführen ließ planmäßig und aus beruf- lichen Gründen nach Berlin müsse. Die seinerzeit auf ihre Intervention verhängte "vorsorgliche" Grenzsperre wollte sie vor Gericht verlängern lassen! Die Amtsrichterin meinte, daß sei lächerlich, fragte mich aber, ob ich ein Problem damit hätte, was ich ja nicht haben müßte, wenn ich nicht be- absichtigen würde, meinen Sohn zu entführen.
Ex und ihre Anwältin diesen Schachzug erneut eingeflochten hatten. Ich war es, der ursprünglich die Beiziehung eines Umgangspflegers wünschte. Ich war erfreut als das Gericht sich dazu "durchrang". Zum Gerichtstermin in Andernach am 26.09.07 waren das Jugendamt und der vom Amtsgericht vorgeschlagene Umgangspfleger aus Andernach anwesend. Ich glaubte, trotz Umzug baldmöglich den Umgang mit meinem Sohn wieder pflegen zu können, denn schließlich wurde ein Vergleich erzielt, wonach ich ihn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Monat in Berlin jeweils für 6 Stunden sehen könne. Ich habe nicht mit der Planung meiner Ex und der Trägheit der Instanzen gerechnet, die sie geschickt für sich zu nutzen weiß. In Berlin angekommen nutzte sie offensichtlich die Kontakte zum Jugendamt, um bewußte Desinformation zu streuen, so wie es ihrem Naturell entspricht. Nun führte sie die geschickt erreichte Verlängerung einer, niemals auch nur mit dem Hauch eines Beweis erreichten Grenzsperre in´s Feld und stellt die Sache so dar, daß der Umgangspfleger wegen angeblich möglicher Fluchtgefahr ein- geschaltet wurde. Aktuell soll jetzt die Umgangspflegschaft von Andernach nach Berlin verlegt werden. Meinen Sohn habe ich unterdessen seit 12.09.06 nicht gesehen, obwohl ich bereits am 20.03.07 zurück gekommen bin, meine Wohnung habe inspizieren lassen und Vor dem Amtsgericht in Berlin streiten wir derzeit über den Unterhalt. Die Tatsache, daß meine Ex bis 2009 nicht wieder zu arbeiten beabsichtigt, scheint Niemand zur Kenntnis zu nehmen. Im Verfahren in Andernach geht sie planmäßig zur Arbeit nach Berlin, in Berlin kann sie noch nicht wieder arbeiten, weil mein Sohn mit 3 Jahren noch zu klein ist (obwohl auch die rüstige Großmutter mit im Haushalt lebt). Der Andernacher Umgangspfleger bezeichnete es als: "Sie wollte aus dem Dunstkreis weg!" Ich bezeichne es als UM(gangsent)ZUG! Eine Handlung, die dem Kindswohl absolut zuwider läuft und in jedem anderen europäischen Land als strafbare Handlung geahndet wird! Der Richter in Andernach hatte mir anfangs mit dem Satz: "Vereitelt ein Eltern- teil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind, muß vertieft darüber nachge- dacht werden, ob er in der Lage ist, daß Aufenthaltsbestimmungsrecht auszu- üben!" Davon habe ich allerdings nie wieder etwas gesehen oder gehört. Angriff scheint noch immer die beste Verteidigung! Dem Anderen das in die Schuhe zu schieben, was man selbst tut, scheint eine Taktik zu sein, die noch immer aufgeht! Ich habe angeblich Entführungspläne für meinen Sohn geschmiedet und meine Ex schleppt meinen Sohn 650 KM weit weg nach Berlin, ohne das es einen vernünftigen Grund dafür gibt und außer mir hält dies Niemand für Entführung! Aktion: ENTFREMDET
Kindeswohl? Es ist natürlich, daß ein Kind zwei Elternteile hat, wenn es zur Welt kommt? Wenn es bedeutungslos wäre, wären keine zwei Elternteile erforderlich, um ein Kind in die Welt zu setzen. So ist es nicht erstaunlich das etwas fehlt, wenn ein Elternteil ausgeschaltet ist. Stirbt er, so ist das ein unwiderbringlicher Verlust, verbunden mit einer Trauma- tisierung des Kindes. Nicht weniger schlimm ist die "Ausblendung" eines Elternteils durch Umgangsentzug. Das dies zu psychischen Problemen bei den Kindern und den ausgegrenzten Elternteilen führt, zeigt unter anderem dieses aktuelle Dokument: Alleinerziehen macht Kinder krank DIESE SEITE IST IN ARBEIT!
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